Impressum
schwarzfunk GmbH
Leibnizstraße 33
10625 Berlin
Email: service@weissfunk.com
Geschäftsführer: Marwan Saba
Sitz der GmbH: Berlin
Amtsgericht: Berlin
HRB: 110827 B
USt-IdNNr.: DE257911144
Steuernummer: 37/163/21240
AUFSICHTSBEHÖRDE
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen als Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie mit Sitz in Bonn: Tulpenfeld 4; 53113 Bonn
HAFTUNG
Der Internetauftritt von schwarzfunk informiert über das Produktangebot von Mobilfunkprodukten und -dienstleistungen, die unter der Marke WEISSFUNK angeboten werden. Die Site wird ständig überprüft und aktualisiert. Irrtümer und Änderungen vorbehalten. Schwarzfunk haftet nicht für den Inhalt dritter Webseiten, die über Links von www.weissfunk.com angesteuert werden können. Von Inhalten dritter Websites distanziert sich schwarzfunk ausdrücklich. Für Inhalte verlinkter Websites ist der jeweilige Diensteanbieter oder Betreiber verantwortlich.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen des Diensteanbieters für Mobilfunk - Dienstleistungen (AGB) [Download als PDF]
1.Geltung der Vertragsbedingungen, Zustandekommen des Vertrages
1.1 Der Diensteanbieter (Gesmo Gesellschaft für Mobilfunkservices mbH, Eisenstraße 5, 35039 Marburg, Sitz der Gesellschaft: Marburg, Registergericht: Amtsgericht Marburg, HRB 5213) erbringt Dienstleistungen an Endkunden aufgrund der nachfolgenden AGB, der Produktbeschreibungen und der Preislisten (Vertragsbedingungen). Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn Diensteanbieter Ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
1.2 Der Vertrag kommt zustande, wenn Diensteanbieter den Antrag des Kunden durch Bereitstellung der Dienstleistung annimmt. Soweit Im Einzelfall nicht abweichend vereinbart, erfolgt die Bereitstellung i.d.R. innerhalb von 48 Stunden nach Eingang des Kundenantrags bei Diensteanbieter.
1.3 Diensteanbieter und schwarzfunk GmbH (schwarzfunk), kooperieren bei der Bereitstellung und Vermarktung innovativer Mobilfunkangebote. Diensteanbieter stellt die Netzdienstleistungen zur Verfügung, auf welchem schwarzfunk Mobilfunkprodukte betreibt, vermarktet und die Endkunden betreut. Diensteanbieter ermächtigt schwarzfunk zum Einzug der Rechnung für das Mobilfunk-Diensteangebot, der Endkunde zahlt mit schuldbefreiender Wirkung auf das durch schwarzfunk angegebene Konto.
1.4 schwarzfunk ist berechtigt Willensbekundungen des Kunden entgegenzunehmen. Gegenüber schwarzfunk abgegebene Willensbekundungen werden mit Zugang bei schwarzfunk gegenüber Diensteanbieter wirksam. Diensteanbieter bevollmächtigt schwarzfunk zur Übernahme der Kundenbetreuung. Die Vollmacht ermächtigt zu allen für die Kundenbetreuung im Namen von Diensteanbieter notwendigen und zulässigen Handlungen im Rahmen dieser AGB, insbesondere zur Kündigung, Sperre, Änderung der Endkundendaten und -tarife auf Anfrage des Endkunden, Störungsannahme, Bearbeitung von Rechungseinwänden und der Genehmigung der Vertragsübernahme.
2. Änderungen der Vertragsbedingungen
2.1 Änderungen der Vertragsbedingungen werden dem Kunden nach Wahl von Diensteanbieter in Textform schriftlich, per Email oder durch SMS mitgeteilt und treten einen Monat nach der Mitteilung in Kraft, sofern der Kunde bis dahin den Änderungen nicht widerspricht. Widerspricht der Kunde den Änderungen der Vertragsbedingungen, bleibt der Vertrag bestehen und wird zu unveränderten Bedingungen fortgesetzt. Sofern Diensteanbieter dem Kunden Mitteilungen nicht Im Volltext zukommen läßt, wird der Kunde darüber informiert, wo und wie er den Volltext der Mitteilung erhalten kann.
2.2 Die Vertragsbedingungen können nur dann zu Ungunsten des Kunden geändert werden, wenn diese Änderungen entweder aufgrund rechtlicher Bestimmungen oder behördlicher Regelungen erforderlich sind. In diesen Fällen hat der Kunde kein Widerspruchsrecht.
2.3 Darüber hinaus kann Diensteanbieter die Preise
a) bei Änderung des gesetzlichen Umsatzsteuersatzes sowie
b) bei Änderung der Kosten für besondere Netzzugänge, für Zusammenschaltungen und für Dienste anderer Anbieter, zu denen Diensteanbieter Zugang gewährt, zum Zeitpunkt und in Höhe der Änderung anpassen.
In den unter a) und b) genannten Fällen hat der Kunde ebenfalls kein Widerspruchsrecht.
3. Sicherheiten
3.1 Diensteanbieter kann seine Leistungen bei berechtigtem Interesse jederzeit von der Stellung und Aufrechterhaltung einer angemessenen Sicherheit zur Befriedigung aller Forderungen aus dem Vertragsverhältnis in Form einer verzinslichen Kaution oder einer Bürgschaft eines in der EU ansässigen Kreditinstitutes abhängig machen, wenn bekannt wird, daß der Kunde mit Verpflichtungen aus anderen bestehenden oder früheren Verträgen mit einem Betrag von mindestens 2 Monatsrechnungsbeträgen oder mit mindestens 75,-€ im Rückstand ist oder aufgrund einer Information der in Ziff. 11 genannten Auskunfteien, begründete Zweifel an seiner Kreditwürdigkeit bestehen. Dieses gilt jedoch nicht, wenn der Kunde begründete Einwendungen gegen die Rechnung(en) erhoben hat und statt dessen jeweils einen Durchschnittsmonatsbetrag der letzten sechs Monate bezahlt hat.
4. Leistungsumfang
4.1 Diensteanbieter bietet nach Maßgabe dieser AGB Telekommunikations- und weitere Dienstleistungen an, insbesondere Mobilfunkdienstleistungen, DSL-Anschlüsse und Internetbasierte Dienstleistungen. Die Nutzung der Dienstleistungen kann den Einsatz bestimmter Endgeräte voraussetzen. Bei Telekommunikationsdienstleistungen hängt die maximale Übertragungsrate vom eingesetzten Endgerät, der verfügbaren Netztechnologie (z.B. GSM, UMTS, GPRS, HSCSD, ADSU) sowie den technischen und geographischen Gegebenheiten am Ort der Nutzung ab,
4.2 Diensteanbieter kann die Erteilung von Auskünften sowie die Durchführung beauftragter Vertragsänderungen davon abhängig machen, daß sich der Auftraggeber allein durch Nennung eines vorab festgelegten Kundenkennworts legitimiert.
Mit dem Kundenkennwort kann der Kunde eine zusätzliche PIN als Voraussetzung für den Zugang zu Diensten beantragen, die erst ab einem bestimmten Mindestalter genutzt werden dürfen.
Der Kunde stellt Sicher, daß das Kundenkennwort nicht an Minderjährige und die zusätzliche PIN nicht an Personen unterhalb des jeweiligen Mindestalters weitergegeben werden und für diese nicht zugänglich sind. Der Kunde Wird daher das Kundenkennwort sowie alle Ihm zur Verfügung gestellten sonstigen Kennungen (z.B. PIN) vor dem Zugriff unbefugter Dritter schützen.
4.3 Der Kunde kann Mobilfunkdienstleistungen räumlich Im Empfangs- und Sendebereich der von Diensteanbieter in der Bundesrepublik Deutschland genutzten Funkstationen In Anspruch nehmen. Dabei werden Telekommunikationsverbindungen von Diensteanbieter Im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten mit einer mittleren Durchlaßwahrscheinlichkeit von 97 %hergestellt.
4.4 Diensteanbieter ermöglicht auch den technischen Zugang zu Diensten anderer Anbieter, soweit ein Vertrag zwischen Diensteanbieter und dem Anbieter besteht. Bei Nutzung dieser Dienste entsteht ein unmittelbares Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Anbieter. Name, Anschrift und Diensteangebot der jeweiligen Anbieter benennt Diensteanbieter auf Anfrage. Diensteanbieter behält Sich das Recht vor, die Auswahl der Anbieter, deren Dienstleistungen der Kunde ggf. Im Ausland In Anspruch nehmen kann (International Roaming) sowie den Inhalt der mit diesen Anbietern bestehenden Verträge jederzeit zu ändern. Im Übrigen bestimmt sich der Umfang der International Roaming-Leistungen nach dem Angebot des jeweiligen ausländischen Netzbetreibers.
4.5 Zeitweilige Störungen oder Unterbrechungen der Dienstleistungen können Sich aus Gründen höherer Gewalt, einschließlich Streiks, Aussperrungen und behördlichen Anordnungen sowie wegen technischer Änderungen an den Anlagen von Diensteanbieter oder wegen sonstiger Maßnahmen, die für einen ordnungsgemäßen oder verbesserten Betrieb des Diensteanbieter-Netzes erforderlich sind, ergeben. Dies gilt entsprechend für Störungen von Telekommunikationsanlagen Dritter, die Diensteanbieter zur Erfüllung Ihrer Pflichten benutzt. Darüber hinaus ist Diensteanbieter berechtigt, ihre vertraglichen Leistungen vorübergehend ganz oder teilweise einzustellen, soweit dies für einen ordnungsgemäßen oder verbesserten Netzbetrieb erforderlich ist. Diensteanbieter Wird alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um Störungen baldmöglichst zu beseitigen bzw. auf deren Beseitigung hinzuwirken. Dauert eine von Diensteanbieter zu vertretende Störung oder Unterbrechung länger als 24 Stunden, ist der Kunde zur anteiligen Minderung des monatlichen Basispreises berechtigt.
4.6 Wird eine Dienstleistung von Diensteanbieter nur für einen befristeten Zeitraum angeboten, nur In Verbindung mit einem bestimmten Tarif und/oder nur gegen ein zusätzliches Entgelt erbracht, wird dies in der Preisliste oder einer Produktbeschreibung ausgewiesen.
4.7 Soweit Im Produktumfang enthalten und vom Kunden gewünscht, wird Diensteanbieter die Kundendaten zum Zweck des Eintrags In ein Telefonverzeichnis an die Deutsche Telekom AG weitergeben; § 47 des Telekommunikationsgesetzes bleibt unberührt.
4.8 Sofern der Kunde von einem gesetzlichen Anspruch zur Übertragung einer ihm zugeteilten Rufnummer zu einem anderen Anbieter (Portierung) Gebrauch macht, hat Diensteanbieter das Recht, die vertraglichen Leistungen bis zu 4 Tage vor dem Vertragsende einzustellen, wenn dies aus abwicklungstechnischen Gründen bei der Portierung erforderlich ist. Die Portierung einer Rufnummer ist nur möglich, wenn spätestens 4 Wochen nach Vertragsende ein entsprechender Antrag über den die Rufnummer aufnehmenden Anbieter bei Diensteanbieter eingegangen ist.
5. Zahlungsverpflichtung, Verzug des Kunden
5.1 Der von Diensteanbieter in Rechnung gestellte Betrag ist mit Zugang der Rechnung fällig und muß spätestens an dem von Diensteanbieter angegebenen Zahlungstermin eingegangen sein. Bei Nichterteilung oder Widerruf einer Einzugsermächtigung durch den Kunden erhebt Diensteanbieter ein Zusatzentgelt für administrative Abwicklung nach der jeweils gültigen Preisliste.
5.2 Bei Verzug des Kunden für den Ausgleich von Forderungen, die der Höhe nach einem Betrag von mindestens 2 Monatsrechnungsbeträgen oder mindestens 75,-€ entsprechen, ist Diensteanbieter berechtigt,
a) alle Forderungen gegen den Kunden sofort fällig zu stellen und / oder
b) die vertraglichen Leistungen so zu begrenzen, daß keine weiteren verbrauchsabhängigen Kosten entstehen können, bis der Kunde seine fälligen Verbindlichkeiten gezahlt und/oder ausreichende Sicherheiten entsprechend Ziff. 3 gestellt bzw. aufgefüllt hat.
Die Maßnahmen gemäß a) und b) unterbleiben, wenn der Kunde begründete Einwendungen gegen die Rechnung(en) erhoben hat und statt dessen jeweils einen Durchschnittsmonatsbetrag der letzten sechs Monate bezahlt hat.
Kommt der Kunde mit dem Ausgleich von Forderungen in Verzug, die der Höhe nach einem Betrag von mindestens 3 Monatsrechnungsbeträgen oder mindestens 125,-€ entsprechen, ist Diensteanbieter berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
Eine Kündigung unterbleibt, wenn der Kunde begründete Einwendungen gegen die Rechnung(en) erhoben hat und statt dessen jeweils einen Durchschnittsmonatsbetrag der letzten sechs Monate bezahlt hat.
Für Festnetzanschlüsse gelten allein die gesetzlichen Regelungen zu Zahlungsverzug und Sperre.
5.3 Einwendungen gegen die Rechnung sind innerhalb von 8 Wochen nach deren Zugang schriftlich geltend zu machen. Diensteanbieter weist den Kunden im Einzelfall auf diese Frist hin. Ansprüche des Kunden bei begründeten Einwendungen nach Fristablauf bleiben unberührt, soweit Diensteanbieter eine Überprüfung datenschutzrechtlich möglich ist.
5.4 Befindet sich der Kunde in Verzug, werden - vorbehaltlich der Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens Zinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Basiszinssatz gem. § 247 Bürgerliches Gesetzbuch berechnet. Dem Kunden bleibt es vorbehalten, einen geringeren Schaden nachzuweisen.
5.5 Der Kunde ist zur Zahlung der Entgelte auch verpflichtet, wenn ein Dritter die Leistungen von Diensteanbieter aus dem Vertrag nutzt, wenn und soweit der Kunde diese Nutzung zu vertreten hat.
5.6 Gegen Forderungen von Diensteanbieter kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
6. Vertragsdauer, Kündigung, Sperre
6.1 Soweit im Einzelfall nicht abweichend vereinbart, gilt für Verträge über Diensteanbieter-Dienstleistungen eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten und eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Wird nicht (rechtzeitig) gekündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils 1 Jahr. Kündigungen haben schriftlich, nicht elektronisch, zu erfolgen.
Prepaid-Verträge haben keine Mindestlaufzeit und können von beiden Parteien mit einer Frist von 1 Monat gekündigt werden. Die Kündigung kann schriftlich, in Textform oder per SMS erklärt werden.
6.2 Eine fristlose Kündigung ist nur aus wichtigem Grund möglich. Ein solcher liegt für Diensteanbieter insbesondere vor, wenn der Kunde gegen die unter 7.3 aufgeführten Verpflichtungen verstößt.
Liegt ein wichtiger Grund vor, ist Diensteanbieter ferner befugt, die Zugangsberechtigung des Kunden zu Diensteanbieter-Diensten mit sofortiger Wirkung zu sperren.
7. Pflichten und Haftung des Kunden
7.1 Der Kunde informiert Diensteanbieter unverzüglich über jede Änderung seiner bei Diensteanbieter hinterlegten Daten.
7.2 Der Kunde hat Diensteanbieter das Abhandenkommen oder die unbefugte Drittnutzung der Diensteanbieter-Karte unverzüglich - bei telefonischer Mitteilung unter Angabe seines Kundenkennwortes - mitzuteilen. Diensteanbieter wird die Diensteanbieter-Karte sofort sperren. Der Kunde haftet für die durch unbefugte Drittnutzung entstandenen Entgelte nur für Leistungen, die bis zur Sperrung der Karte angefallen sind. Die Sperrung der Karte kann aus technischen Gründen, wie z.B. bei Verwendung der Karte im Ausland, erst einige Zeit später wirksam werden, nachdem die Meldung durch den Kunden erfolgte.
7.3 Der Kunde verpflichtet sich, die Leistungen von Diensteanbieter nicht mißbräuchlich zu nutzen, insbesondere das Diensteanbieter-Netz und seine logische Struktur und/oder andere Netze nicht zu stören, zu verändern oder zu beschädigen; keine Viren, unzulässigen Werbesendungen, Kettenbriefe oder sonstigen belästigenden Nachrichten zu übertragen; keine Rechte Dritter, insb. Schutzrechte (z.B. Urheber-und Markenrechte) zu verletzen; nicht gegen strafrechtliche Vorschriften oder Vorschriften zum Schutze der Jugend zu verstoßen; Dienstleistungen nur als Endkunde sowie nicht zur Herstellung von Verbindungen zu nutzen, bei denen der Anrufer aufgrund des Anrufs und/oder in Abhängigkeit von der Dauer der Verbindung Zahlungen oder andere vermögenswerte Gegenleistungen Dritter erhält (z.B. Verbindungen zu Werbehotlines). Dies gilt insbesondere für Tarife, bei denen Diensteanbieter Dienstleistungen unabhängig von der genutzten Abnahmemenge zu einem Pauschalpreis zur Verfügung stellt (z.B. Flatrate-Tarife); die Leistungen nicht dazu zu nutzen, einen Rechner permanent als Server erreichbar zu machen; leitungsgebundene Telekommunikationsdienstleistungen nur innerhalb einer Wohneinheit zu nutzen; leitungsvermittelte Telekommunikationsdienstleistungen nur zum Aufbau manuell über das Endgerät hergestellter Verbindungen zu nutzen; keine Zielrufnummern anzuwählen, wenn das Zustandekommen einer Verbindung vom Kunden nicht gewünscht ist und/oder bekannt ist daß das Zustandekommen der Verbindung -insbesondere auch durch technische Vorkehrungen -vom Inhaber der Zielrufnummer oder auf seine Veranlassung von Dritten verhindert werden wird; keine gewerbliche Weiterleitung von Verbindungen vorzunehmen oder Zusammenschaltungsleistungen zu erbringen.
7.4 Verstößt der Kunde gegen die Pflichten gemäß Ziff. 7.3, ist Diensteanbieter berechtigt, alle erforderlichen Maßnahmen zur Beseitigung des Mißbrauchs zu ergreifen. Bei schuldhafter Pflichtverletzung haftet der Kunde gegenüber Diensteanbieter auf Schadenersatz.
7.5 Bei Streitigkeiten aus dem Vertrag hat der Kunde die Möglichkeit, bei der Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur mit Hilfe eines dort erhältlichen Formulars einen Antrag auf Durchführung eines außergerichtlichen Schlichtungsverfahrens zu stellen.
8. Vertragsübernahme
Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit Zustimmung von Diensteanbieter übertragen.
9. Speicherung von Verkehrsdaten, Beweis der Richtigkeit der Entgeltrechnung
9.1 Diensteanbieter speichert -vorbehaltlich Ziff. 9.2 - Verkehrsdaten (Daten, die bei der Bereitstellung und Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen erhoben, verarbeitet oder genutzt werden) zu Beweiszwecken für die Richtigkeit der berechneten Entgelte vollständig bis zu 6 Monate nach Abrechnung.
9.2 Auf Verlangen des Kunden werden die Verkehrsdaten
a) unter Kürzung der Zielrufnummer um die letzten 3 Ziffern bis zu 6 Monate nach Abrechnung gespeichert oder
b) spätestens mit Abrechnung vollständig gelöscht. Diensteanbieter ist eine nachträgliche Prüfung der Entgeltberechnung nur in dem Umfang möglich, in dem eine Speicherung der Verkehrsdaten erfolgt. Wurden Verkehrsdaten aufgrund rechtlicher Verpflichtung oder auf Kundenwunsch gelöscht (verkürzte Speicherung oder vollständige Löschung), trifft Diensteanbieter keine Nachweispflicht für die Einzelverbindungen, es sei denn, der Kunde wurde vor seinem Wunsch zur Löschung oder verkürzten Speicherung nicht mit einem deutlich erkennbaren Hinweis über den Wegfall der Nachweispflicht informiert.
9.3 Verlangt der Kunde einen Einzelverbindungsnachweis, weist er Mitbenutzer auf die Speicherung und Mitteilung der Verkehrsdaten hin und beteiligt, sofern erforderlich, den Betriebsrat, die Personal- oder Mitarbeitervertretung entsprechend den gesetzlichen Vorschriften.
10. Nutzung von Daten
10.1 Die Diensteanbieter-Rufnummer ist für die Inverssuche (Telefonauskunft über die in öffentlichen Verzeichnissen eingetragenen Namens-und/oder Adreßdaten des Kunden bei Nennung der Rufnummer) freigegeben; ein Widerspruch des Kunden ist jederzeit möglich.
11. Datenaustausch mit Auskunfteien
11.1 Diensteanbieter ist berechtigt zum Schutz vor Forderungsausfällen und vor Gefahren der mißbräuchlichen Inanspruchnahme der Dienstleistungen durch Dritte, personenbezogene Vertragsdaten sowie Angaben über nicht vertragsgemäße Abwicklung (z.B. Kündigung wegen Zahlungsverzug, beantragter Mahnbescheid bei unbestrittenen Forderungen, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie Anschluß-Sperrungen in Mißbrauchsfällen) dem von der Bürgel Wirtschaftsinformationen GmbH &Co. KG betriebenen Fraud Prevention Pool (FPP) sowie der Schutzgemeinschaft für Allgemeine Kreditsicherung (SCHUFA) zu übermitteln und dort entsprechende Auskünfte einzuholen. Soweit während des Kundenverhältnisses solche Daten bei der SCHUFA oder dem FPP aus anderen Kundenverhältnissen anfallen, erhält Diensteanbieter hierüber Auskunft. Die jeweilige Datenübermittlung erfolgt nur, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Diensteanbieter, eines Vertragspartners der SCHUFA oder eines Teilnehmers des FPP erforderlich ist und schutzwürdige Belange des Kunden nicht beeinträchtigt werden. Bei Firmenkunden tauscht Diensteanbieter darüber hinaus mit weiteren Wirtschaftsauskunfteien und Kreditversicherungsgesellschaften Daten nach diesen Grundsätzen aus.
11.2 Der Kunde erhält auf Wunsch die Anschriften der jeweiligen Unternehmen sowie ein Merkblatt über den FPP und die SCHUFA.
Ihre WEISSFUNK
wilde Ehe Vorteile
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Telefonieren mit weisser Weste: Vertrag auch mit schufa-Eintrag möglich! |
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voller Kostenkontrolle, durch ein Kostenlimit von monatlich € 25,–. |
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Keine Mindestvertragslaufzeit |
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Günstig telefonieren: Nur 9 Cent pro Minute rund um die Uhr in alle nationalen Netze! |
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Günstig simsen: Nur 9 Cent pro SMS in alle nationalen Mobilfunknetze! |
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Gespräche im D-Netz von Vodafone |
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Kein Mindestumsatz, kein lästiges Aufladen |
